Basiswissen  |   Infos für Contractoren  |  Biomasse-Contracting    
Infos für:  Ã–ffentliche Hand  |  Wohnungswirtschaft  |  Gewerbe & Industrie  
logo
klimaaktiv
Wohnungswirtschaft

Contracting für die Wohnungswirtschaft

Vorteile des Contracting

Vorbereitung eines Projekts

Die Suche nach dem richtigen Contracting-Partner

Finanzierung
   Finanzierung durch Contractor
   Direktfinanzierung
   Projektgesellschaft
   Steuerliche Zuordnung von Contracting-Verträgen
   Tipps

Contracting-Vertrag

Projektablauf - Übersicht

Bundescontracting

Österreichisches Umweltzeichen Energie-Contracting

Qualitätssicherung

Service: Beratung, Information, Förderungen

Dienstleister Energieeffizienz & Contracting Austria (DECA)

Impressum

Suchen
Biomasse-Contractor suchen
Contractor suchen
Projekt suchen
Stichwortsuche

(Begriff eingeben und Tab drücken)
Kontakt
ÖGUT
Österreichische Gesellschaft
für Umwelt und Technik

Hollandstraße 10/46, 1020 Wien
T: +43.1.315 63 93 - 0
F: +43.1.315 63 93 - 22
office@oegut.at   www.oegut.at

Weitere Informationen
Projekte
Downloads/Links/Hinweise
 drucken  Wohnungswirtschaft -> Finanzierung -> Steuerliche Zuordnung von Contracting-Verträgen

Die breite Palette an Realisierungsmöglichkeiten des Contracting führt zu sehr unterschiedlichen vertraglichen Regelungen und Leistungsbeziehungen. Daraus sind auch unterschiedliche steuerliche Folgen abzuleiten.

Die Beantwortung steuerlicher Fragen hat in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt zu erfolgen. Jedes Contracting-Geschäft muss daher für sich beurteilt werden.

Ertragssteuerrechtlich stellt sich die Frage, ob die übergebenen Wirtschaftsgüter beim Kunden oder beim Contractor zu aktivieren bzw. bei wem sie als laufender Aufwand darzustellen sind.

Die umsatzsteuerliche Einordnung folgt im Wesentlichen der ertragssteuerlichen Zuordnung, ob es sich beim jeweiligen Contracting-Vertrag um einen Übertragungsakt ins wirtschaftliche Eigentum (= Aktivierungspflicht) oder um eine leasingähnliche Gestaltung handelt.

Die Klarheit darüber, ob, wann, wieviel und von wem Steuer zu entrichten ist, kann für den wirtschaftlichen Erfolg des Projektes entscheidend sein.

Der Contracting-Vertrag muss daher neben seinen technischen Formulierungen auch steuerlich optimiert werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Zurechnung der Investitionen dort erfolgt, wo sie erwünscht ist. Wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage an Ihre Rechts- oder Steuerberatung.

©2005 by ögut, design by aart, letzte Änderung: 16.11.2016