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Direktfinanzierung
Die Investitionen können auch direkt über einen Leasing- oder Kreditvertrag zwischen einem Finanzierungsinstitut und dem Contracting-Auftraggeber erfolgen. Der Contractor hat mit der finanziellen Abwicklung dann nichts zu tun und muss lediglich gegenüber der Leasinggesellschaft bzw. der Bank sicherstellen, dass im Falle der Nichterreichung der Einspargarantie die Rückzahlung der Finanzierungsraten erfolgt.

Beispiel Einspar-Contracting

Eine Gemeinde schließt mit dem Contractor einen Contracting-Garantievertrag ab, in dem sämtliche Leistungen (Investitionsmaßnahmen, garantierte Einsparung etc.) festgehalten sind. Gleichzeitig schließt die Gemeinde mit der Leasinggesellschaft bzw. der Bank einen Finanzierungsvertrag über genau jene Maßnahmen (Lieferung und Leistung) ab, die vom Contractor im Contracting-Garantievertrag mit der Gemeinde vereinbart wurden. Die Rückzahlung (= Contracting-Rate) der Maßnahmen erfolgt direkt von der Gemeinde an das Finanzierungsintitut. 

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