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ÖGUT
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für Umwelt und Technik

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Übersicht über Verfahren nach dem Bundesvergabegesetz (BVerG 2002)
 drucken  Wohnungswirtschaft -> Die Suche nach dem richtigen Contracting-Partner -> Funktionale Ausschreibungen und qualitative Bewertungskriterien

Zulässig sind nach dem BVerG auch funktionale Ausschreibungen. Die ausgeschriebene Leistung muss nicht im Detail beschrieben sein, aber es muss klar erkennbar sein, welche Ziele, Funktionen und Aufgaben mit dem Auftrag erfüllt werden sollen. Bei der Auswahl kommt das Bestbieterprinzip zur Anwendung.
Um eine möglichst hohe technische Qualität der Anbote zu erzielen, ist es sinnvoll, sich von Beratungsstellen über die notwendigen Vorgaben in der Ausschreibung bzw. bei der Erstellung der entsprechenden Bewertungskriterien beraten zu lassen.

Quantitative Kriterien können (neben dem Preis) sein:

  • die Höhe der Einspargarantie
  • die Höhe der CO2-Einsparung

Qualitative Kriterien können zB sein:

  • die Qualität des technischen Maßnahmenkonzepts (welche Maßnahmen in den verschiedenen energierelevanten Bereichen wie Gebäudehülle, Heizung, Beleuchtung etc.)
  • die Qualität der organisatorisch-administrativen Maßnahmen (z.B. NutzerInnenmotivation, Energiebuchhaltung, -monitoring etc.)

©2005 by ögut, design by aart, letzte Änderung: 16.11.2016