Rechtliche Grundlage Wohnungseigentum entsteht durch Miteigentümerschaft an einer Liegenschaft und das dadurch eingeräumte dingliche Recht, eine selbstständige Wohnung oder eine sonstige selbstständige Räumlichkeit auschließlich zu nutzen und darüber allein zu verfügen.
Die EigentümerInnengemeinschaft ist laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu Erhaltungsmaßnahmen an der Liegenschaft verpflichtet. Dazu muss eine angemessene Rücklage gebildet und nötigenfalls ein Instandhaltungsdarlehen aufgenommen werden.
Verbesserungsmaßnahmen müssen durch die Mehrheit der Eigentumsanteile beschlossen werden. Die überstimmten EigentümerInnen haben innerhalb von drei Monaten ein Berufungsrecht beim zuständigen Gericht im Außerstreitweg. Dieses kann den Beschluss unter bestimmten Bedingungen bestätigen, u.a. dann, wenn es sich um Verbesserungsarbeiten handelt, die allen EigentümerInnen zugute kommen.
Wenn ein Einspar-Contracting-Projekt geplant ist, sollten Contractor und Hausverwaltung die BewohnerInnen frühzeitig informieren und sie von den Vorteilen, die ihnen daraus entstehen, überzeugen.
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