Basiswissen |
Infos für Contractoren | Biomasse-Contracting Infos für: Öffentliche Hand | Wohnungswirtschaft | Gewerbe & Industrie |
![]() |
|||||||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||||||
|
|
|
![]() |
Für die Vergabe von Projekten gibt es grundsätzlich mehrere Varianten:
Im Bereich der öffentlichen Hand ist grundsätzlich für alle Beschaffungen das BVergG anzuwenden, unabhängig vom geschätzten Auftragswert. Auch wenn öffentliche Förderungen in Anspruch genommen werden sollen, ist in der Regel die Vergabe nach BVergG erforderlich. Die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte sehen unterschiedliche Vergabeverfahren für den Unter- und den Oberschwellenbereich vor. Für die Einordnung des jeweiligen Projektes in den Ober- oder Unterschwellenbereich muss eine nachvollziehbare Schätzung des Auftragswertes über die gesamte Vertragsdauer (vergleichbare Ausschreibungen, Erfahrungswerte) vorgenommen werden. Für private Auftraggeber sind Ausschreibungen vor allem bei kleineren Projekten oft zeit-, personal- und kostenintensiv. Es ist trotzdem ratsam, mindestens drei Anbieter zur Anbotslegung einzuladen. Das fördert den Preis- und Ideenwettbewerb zwischen den Contractoren zum Vorteil des Auftraggebers. Bei der Ausschreibung sollte
werden. Damit werden die einlangenden Anbote für Sie vergleichbar.
|
![]() ©2005 by ögut, design by aart, letzte Änderung: 16.11.2016 |